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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kurzfassung)

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652ff. des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Makler verpflichtet haben.

1. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet, wobei wir auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig werden können.

2. Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Sie sind freibleibend und unverbindlich.
Irrtum und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.

3. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Eine unbefugte mündliche oder schriftliche Weitergabe an Dritte verpflichtet im Schadenfall zur Schadenersatzleistung in Höhe der genannten Maklerprovision. Überlassene Unterlagen sind bei Ablehnung des Objektes unaufgefordert zurückzugeben.

4. Sofern auf Grund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit die Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

5. Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn das nachgewiesene Objekt aus der Zwangsversteigerung erworben wird.

6. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und alle sich darauf beziehenden Nebenabreden. Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben.

7. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.

8. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.